
Deine Ausbildung. Dein Tempo.
Jede Fahrausbildung ist individuell.
Ob erste Fahrerfahrung oder schon Vorkenntnisse – wir passen deine Ausbildung individuell an dich an und begleiten dich Schritt für Schritt bis zur Prüfung.
Was kommt auf Dich zu?
Prüfung und Bearbeitung des Führerscheinantrags, sowie die Ausstellung des Führerscheins
Grundbetrag Fahrschule
Sonderfahrten (mind. 12×45´ Fahrten)
Prüfungsgebühr: TÜV nimmt die Prüfung ab (Theorie sowie Praxis)
Prüfungsentgelt der Fahrschule
Antragstellung bei der Behörde:
Ohne Antrag keine Prüfung – wir helfen dir dabei.
Bevor du deine Führerscheinprüfung ablegen kannst, muss dein Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht und bearbeitet werden.
Die benötigten Formulare bekommst du bei uns. Natürlich unterstützen wir dich auch beim Ausfüllen und erklären dir, welche Unterlagen du benötigst.
Das brauchst du in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs
- Angaben zu deiner Fahrschule
- Je nach Führerscheinklasse weitere Unterlagen
Nach der Bearbeitung wird dein Prüfauftrag an die zuständige Prüforganisation weitergeleitet. Sobald dieser vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, können deine Prüfungen geplant werden.
Unser Tipp
Reiche deinen Antrag möglichst frühzeitig ein, da die Bearbeitung je nach Behörde mehrere Wochen dauern kann.
Führerscheinklassen PKW
Klasse B
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse
- Kombination aus Fahrzeug und Anhänger bis maximal 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse
- Schwerere Anhänger dürfen gezogen werden, wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs mindestens so hoch wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist
- Bei schwereren Anhängern darf die Kombination insgesamt nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter 17 Jahre bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“
Klasse B96
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4,25 Tonnen nicht überschreiten
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg
- Die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger beträgt mehr als 3,5 Tonnen
Klasse BE
- Die Klasse BE ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit entsprechend größeren Anhängern
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
- Fahren mit schwereren Anhängern als bei Klasse B96
- Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Führerscheinklassen Motorrad
Klasse A (ab 24, 21 oder 20 Jahren)
Die Führerscheinklasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometer sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 Kilowatt.
Bei Direkteinstieg beträgt das Mindestalter 24 Jahre oder mindestens zwei Jahre Vorbesitz des A2 Führerscheins. Den Führerschein Klasse A kann man bereits mit 21 Jahren für dreirädrige Krafträder bis 15 Kilowatt und einer Leermasse von mindestens 6,25 Kilogramm pro Kilowatt machen. Es ist auch möglich, diesen bereits mit 20 Jahren zu erwerben, jedoch muss der Führerschein Klasse A2 bereits seit zwei Jahren in Besitz sein.
Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt für Krafträder mit einer Leistung von weniger als 35 Kilowatt beziehungsweise einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Wenn die Klasse vor dem 19.01.2013 erworben wurde, wird diese nach zwei Jahren zur Klasse A.
Klasse A1
Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 Kilowatt (maximal 80 Stundenkilometer). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Leichtkrafträder auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren werden.


